NEUERUNGEN BEI AUSGEWÄHLTEN IMPFUNGEN (Stand: Feb. 2011)
1.: Neue Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche:

Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden die folgenden neu verfügbaren Impfungen empfohlen und auch von den gesetzlichen Krankenkassen für diese Altergruppe übernommen:

- Impfung gegen HPV (Humane Papilloma Virus):
Zielgruppe: Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren, idealer Impfzeitpunkt vor der Aufnahme sexueller Aktivitäten. 3 Injektionen innerhalb eines halben Jahres.
Die vielfältigen HP-Viren sind sehr verbreitet, werden vorwiegend beim Geschlechtsverkehr übertragen und führen meist nur zu harmloseren lokalen Entzündungen oder Genitalwarzen. Bei einigen Untergruppen jedoch konnte nachgewiesen werden, dass Infektionen langfristig zu Gebärmutterhalskrebs (Zervix-Karzinom) führen - in Europa die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache bei Frauen unter 45 Jahren. Gegen diese kanzerogenen Virus-Untergruppen ist ein Impfstoff verfügbar.
In Einzelfällen werden auch jungen Frauen jenseits des 18. Geburtstages die Impfkosten von den Kassen erstattet.


- Impfung gegen Meningokokken :
aktuell: Änderung der bisherigen Impfempfehlung, nachdem ein neuer Konjugatimpfstoff in den Handel gekommen ist.
An Meningokokken erkranken vorwiegend Kinder unter 4 Jahren sowie ältere Teenager. Trotz umgehender antibiotischer Behandlung bleiben bei 10% der Erkrankten neurologische Schäden zurück, weitere 10% ertauben, und 8 % sterben an dieser bakteriellen Hirnhautentzündung.

2.: Grippe-Impfung (Influenza A + B)2011/2012

Die saisonalen Grippeimpstoffe sind ab sofort in der Praxis verfügbar; sie immunisieren wie im letzten Jahr u. a. auch gegen die "Neue Grippe" H1N1, welche vor allem unter Kindern und Jugendlichen zu rascher Ansteckung führt. Die Impfung sollte jährlich im Herbst wiederholt werden.

Die wöchentlich aktualisierte Statistik gemeldeter Grippe-Infektionen kann beim Robert-Koch-Institut eingesehen werden:
http://influenza.rki.de

Privat Versicherten werden die Grippe-Impfkosten in der Regel vollständig erstattet, unabhängig von Alter und Vorerkrankungen. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist die Impfung vom 60. Lebensjahr an sowie bei vielen chronischen Erkrankungen sowie individuellen Gefährdungen Kassenleistung. Mit der neuen Impfempfehlung der STIKO wird sie explizit auch Schwangeren ab dem 2. Trimenon empfohlen.

3.: Impfung gegen FSME (Zentraleuropäische Frühsommer-Meningoenzephalitis)

Die von Zecken übertragene Hirnhautentzündung FSME kommt in Norddeutschland, insbesondere in Berlin und Brandenburg, nicht vor. Impfungen sind daher bei Aufenthalten in unserer Region nicht nötig; nördlich von Hessen werden FSME-Infektionen nicht gehäuft beobachtet. Innerhalb Deutschlands ist eine Prophylaxe gegen FSME zu erwägen, wenn man sich in den Schwarzwald oder Bayrischen Wald begibt - abhängig vom Freizeitverhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in diesem Fall auch für in Berlin Versicherte die Kosten für die nötigen 3 Injektionen. Erste Auffrischung nach 3 Jahren, dann alle 5 Jahre.
In Südosteuropa, z.B. auch in Österreich, kommen FSME-übertragende Zecken jedoch sehr häufig vor. In diesem Fall gilt die Impfung als Reise-Impfung und wird nicht von den Krankenkassen erstattet!
Gegen die viel häufiger von Zecken übertragene Borreliose ist kein Impfschutz verfügbar. In Berlin/ Brandenburg ist bei ca. jedem 4. Zeckenbiss eine Infektion mit Borrelien zu erwarten. Die leicht zu übersehenden Symptome (Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Fieber) treten nach 1 - 3 Wochen auf und müssen, um schwerere Organschäden zu vermeiden, antibiotisch behandelt werden. Da es über 200 Borrelien-Subgruppen gibt, kann man auch nach einer überstandenen Borreliose leider nicht von einer Immunität ausgehen.

4.: Keuchhusten-(Pertussis-)-Impfung bei Erwachsenen:

Jede Tetanus-Auffrischungsimpfung sollte im Erwachsenenalter Anlass geben, einmalig auch gegen Keuchhusten zu immunisieren.
Grund: inzwischen sind in Deutschland mehr als 70% der an Keuchhusten Erkrankten im Erwachsenenalter! Für Säuglinge im ersten Lebenshalbjahr kann eine Ansteckung tödlich sein; daher wird im Sinne eines "Nestschutzes" allen Betreuungspersonen empfohlen, sich gegen Keuchhusten zu schützen. Die Impfung ist nur als Kombinationsvakzine zusammen mit Tetanus und Diphterie (und ggf Polio) erhältlich.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.


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